Wir vertreten Sie in allen Angelegenheiten rund um das Familienrecht wenn es um Themen wie Sorgerecht, Unterhalt, Scheidung oder Umgangsrecht geht.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie im allgemeinen Strafrecht. Zum allgemeinen Strafrecht gehören Strafvorschriften aus dem Strafgesetzbuch. Zu den Tatvorwürfen nach dem Strafgesetzbuch zählen unter anderem Diebstahl, Raub, Schwarzfahren (erhöhtes Beförderungsentgelt), Betäubungsmitteldelikte, Sexualstraftaten, Körperverletzung, Mord und Totschlag.
Wir vertreten Sie in Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dazu zählen Bußgeld- und Kostenbescheide. Unser Ziel ist dabei die Einstellung des Verfahrens, bzw. die Festsetzung möglichst milder Rechtsfolgen im Bußgeldbescheid. Wir stehen Ihnen in OWi-Sachen mit unser langjährigen Erfahrung und Kompetenz zur Seite.
Durch unsere Tätigkeit als Steuerbüro und aufgrund unserer besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts sind wir sehr versiert und qualifiziert in allen steuerrechtlichen Fragen. Im Bereich Steuerrecht umfassen unsere Leistungen unter anderem die Verteidigung in Steuerstrafverfahren und die Vertretung im gerichtlichen Steuerstreit.
Das Verkehrsrecht umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr in Verbindung stehen. Wir von Dr. Rose-Lacasé & Lacasé Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen in Folge eines Verkehrsunfalls. Wir vertreten Sie, wenn es um Versicherungsfragen, Trunkenheitsfahrten, Bußgeldverfahren oder Straftaten im Straßenverkehr geht.
Das Zivilrecht betrifft die Rechtsvorschriften, die die Rechtsbeziehungen von Privatpersonen regeln und nicht zum Strafrecht gehören. Das Zivilrecht ist im bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Zum Zivilrecht gehören unter anderem das Vertragsrecht, das Recht der vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnisse, Rechtsverletzungen bei Schädigung durch Dritte, sowie die Bereiche Ehrschutz und Nachbarrecht.
Das Sozialrecht regelt die direkte Umsetzung des Grundgesetzes zur Erhaltung der sozialen Sicherheit. Sozialrecht ist öffentliches Recht und geprägt von einem Verhältnis zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Bürger als Sozialversichertem, Antragsteller oder Leistungsempfänger.Wir vertreten Sie gegenüber den öffentlichen Instanzen in allen Angelegenheiten des Sozialrechts.